Beitragsordnung
- Entsprechend § 22 der Satzung des 1. FC Finowfurt e.V. regelt die Beitragsordnung die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung jährlich bestätigt bzw. neu festgelegt.
- Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag ist im Januar eines jeden Jahres bzw. bei Eintritt in den Verein fällig. Er ist spätestens bis zum 30. März eines jeden Jahres zu zahlen.
- Eine Splittung des Jahresbeitrages ist in begründeten Fällen möglich. Bei Änderungen der Voraussetzungen für die Beitragshöhe hat das Mitglied den Vorstand darüber zu informieren.
- Folgende Beitragshöhen werden festgelegt:
Aufnahmegebühren:Erwachsene: 5,25 €/Monat (63,00 €/ Jahr) Ermäßigter Beitrag: 4,25 €/Monat (51,00 €/Jahr) Kinder (C-,D-,E-,F-Junioren): 2,75 €/Monat (33,00 €/Jahr) Fördernde Mitglieder: 1,00 €/Monat (12,00 €/Jahr)
Der ermäßigte Beitrag bzw. Gebühr gilt für Jugendliche (A- und B-Junioren), Auszubildende, Wehrpflichtige im Grundwehrdienst, Studenten, Arbeitslose und Rentner.Erwachsene: 7,50 € Ermäßigte Gebühr: 5,00 € Fördernde Mitglieder: 5,00 € - Die Beitragsordnung tritt am 01.07.1995 in Kraft.
Änderungen wurden auf der Mitgliederversammlung am 15.02.2002 beschlossen und treten rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft.






