Geschäftsordnung
- Diese Geschäftsordnung gilt für Mitgliederversammlungen, Jahreshauptversammlungen und Wahlveranstaltungen.
- Die Plätze sind 5 Minuten vor Beginn der Versammlung einzunehmen.
- Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist mit der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder des Vereins Beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Tagesordnung wird vom Vorstand auf einer vorbereitenden Vorstandssitzung festgelegt. Anträge an die Tagesordnung sind bis drei Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich an den Vorstand zu stellen. Später eingehende Anträge bedürfen zu ihrer Behandlung einen besonderen Beschluss der Versammlung.
- Bei der Beratung über später eingehende Anträge erhält zunächst der Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. Danach erhalten Redner in der Reihenfolge ihrer Wortmeldung das Rederecht. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung des Antrages in einer offenen Abstimmung.
- Alle Beschlüsse und Entscheidungen gelten als angenommen, wenn sie mit einfacher Mehrheit gefaßt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Alle Versammlungen sind öffentlich, soweit nichts anderes beantragt wurde. Gäste können auf Antrag an der Diskussion teilnehmen.
- Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu führen und durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden durch Unterschrift zu bestätigen.
- Diese Geschäftsordnung tritt am 12.05.1995 in Kraft.






