Wahlordnung
- Es ist eine Wahlkommission aus mindestens drei Mitgliedern des Vereins zu wählen. Sie leitet den gesamten Wahlvorgang und fertigt darüber ein Protokoll an. Mitglieder der Wahlkommission können nicht für den Vorstand kandidieren.
- Die Wahl des Vorstandes wird durch die Wahlkommission geleitet. Die Stimmberechtigten wählen den o.g. Personenkreis offen oder geheim. Der Antrag auf eine geheime Wahl ist an den Vorstand zu stellen und durch eine offene Abstimmung zu bestätigen. Der Antrag gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit dafür stimmt. Ist keine geheime Wahl beantragt erfolgt die Abstimmung durch Handheben.
- Gewählt werden können alle Mitglieder des 1. FC Finowfurt die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl kann auch bei Abwesenheit des Kandidaten erfolgen, eine schriftliche Einverständniserklärung ist der Wahlkommission vorzulegen.
- Die Vorschläge der Kandidaten werden der Mitgliederversammlung unterbreitet und begründet. Jeder Versammlungsteilnehmer hat das Recht zu den Kandidatenvorschlägen zu sprechen und Einwände gegen einen oder mehrere Kandidaten zu erheben. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind verpflichtet, falls es gewünscht wird, sich vorzustellen und Fragen zu beantworten.
- Bei einer geheimen Wahl ist bei der Stimmabgabe folgendes zu beachten:
- der Stimmzettel ist sauber zu behandeln
- Kandidatennamen, die nicht gewählt werden, sind deutlich zu streichen
- der Stimmzettel gilt als ungültig, wenn alle Kandidaten gestrichen sind, der Stimmzettel durchkreuzt oder anderweitig beschrieben ist.
- Diese Wahlordnung tritt am 12.05.1995 in Kraft.






